Endlich Mobil!

 

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

Klasse A (Motorrad)

Klasse A1 / B196 (Motorrad bis 125 ccm)

Klasse A2 (Motorrad bis 35KW)

Klasse B / BF 17 (Auto)

Klasse BE  / B96 (Auto mit Anhänger)

Klasse AM (Roller)

Mofaausbildung

 

Führerscheinklasse A drive eleven

 

Führerscheinklasse B

 

Beinhaltet AM,S,L
ab 18 Jahre  (Keine Befristung der Besitzdauer)


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

 

BF 17 (Führerschein mit 17)

Mit 16,5 Jahren kann die Führerscheinausbildung erfolgen. Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält man frühestens am 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.


Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitpersonen mitfahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führenschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

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